Besuch2

Bearbeitung

Ein guter Steuerberater bzw. Mitarbeiter wird Ihnen sagen, welche Belege Sie vorlegen müssen und bis wann dies zu geschehen hat. Nehmen Sie ihm die Pingelichkeit bitte nicht übel - es geschieht in Ihrem Sinn. Achten Sie aber auch selbst auf Ihre Termine und Fristen - schließlich sind Sie für sich bzw. Ihre Firma selbst verantwortlich.

NetObjects Fusion 1&1 Edition

Nach Besprechung oder Einreichung werden Ihre Unterlagen im Büro bearbeitet und in ein Computerprogramm eingegeben. - Ihre Daten und Unterlagen bleiben bei uns im Büro und werden nicht an ein externes Rechenzentrum (z.B. DATEV) weitergeleitet(Ausnahme Lohn)

Sollte sich herausstellen, daß Ihre Unterlagen doch nicht ganz vollständig waren oder sollten es andere Ungereimtheiten/Fragen geben, werden Sie natürlich schnellstmöglich informiert, um die Sache ins Reine zu bringen.

Sie merken schon : auch Sie haben einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit Ihres Falles.

 

Besprechung

Eine Besprechung der Ergebnisse wird nicht immer notwendig sein - aber z.B. Jahresabschlüsse von Firmen werden praktisch immer besprochen :

Auch wenn die Steuererklärungen nur aus nackten Zahlen bestehen, so ein bißchen Spielraum und Interpretationsmöglichkeiten ergeben sich aber fast immer - und das besprechen Sie halt mit Ihrem Berater.

Unser Büro bietet als besonderen Service für Firmen eine Hochrechnung an : im Oktober/November wird auf Grund der bisherigen Jahres- und Vorjahresdaten das Jahresergebnis abschätzend berechnet - Sie haben dann noch bis Jahresende Zeit z.B. Investitionen vorzunehmen oder andere Dinge zu regeln, die das Jahresergebnis beeinflussen.

Jetzt kommt endlich das Finanzamt ins Spiel : Ihre Zahlen, die hoffentlich termingerecht vorgelegt worden sind, werden wiederum mit Computern weiterverarbeitet und dann gibt es das Ergebnis in Form eines Steuerbescheids.

Ergebnisse

Normalerweise sollte das Ergebnis auf Ihrem Steuerbescheid keine Überraschung sein, wenn Sie - wie bisher beschrieben - mit Ihrem Steuerberater Hand in Hand zusammengearbeitet haben.

Für den Fall des Falles, daß es doch zu Abweichungen gekommen ist, hier ein wichtiger Tip : Erlauben Sie Ihrem Steuerberater, daß Ihre Post vom Finanzamt gleich im Steuerbüro ankommt. So kann der Bescheid gleich “vor Ort” geprüft werden und die für einen evtl. notwendigen Einspruch erforderlichen Schritte eingeleitet werden, ohne daß Sie Fristen versäumen - diese sind nämlich in der Regel recht knapp bemessen und rasch verstrichen.

Wir hoffen, daß Ihnen dieser kurze “Besuch” neben einigen Tips auch etwas Spaß gebracht hat - wie bereits gesagt, Ihr Besuch bei uns sollte weder Zahnarzt- noch Beichtvater-Besuch sein : Probieren Sie es doch einmal mit einer Kontaktaufnahme.

 


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