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10. jeden Monats : Voranmeldung und Zahlung (!) von Umsatzsteuer sowie Lohn-
und Kirchensteuer für Arbeitnehmer
Vierteljährlich : Vorauszahlung von Gewerbe- und Grundsteuer
Keine Regel ohne Ausnahme : Fällt der 10. bzw. 15. auf einen Samstag, Sonntag oder
Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. Für die Umsatzsteuer gibt es eine Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat (“Ein-Elftel-Regelung”).
In einigen Fällen kann es eine Schonfrist geben.
Da es natürlich weitere Regeln (und Ausnahmen) gibt, fragen Sie im Zweifelsfall lieber
nicht Ihren Arzt oder Apotheker, sondern Ihren Steuerberater.
Kontakt: steuerberater@petra-stein.de
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