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Petra Stein Steuerberater
Fahrtenbuch : Auch wenn Sie nicht zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet sind,
tun Sie es ! Für den einen ist die sonst anzusetzende 1% Regelung
meist viel zu teuer, aber auch als Arbeitnehmer können Sie damit viel
leichter nachvollziehen, wann Sie z.B. für Ihren Arbeitgeber unterwegs
waren oder aber wie Sie zur Arbeit gekommen sind, was gerade bei
häufig wechselnden Arbeitsstellen (Montage u.ä.) sonst recht mühselig
ist (Zeit und km !).
Rechnung : 5 Fragen muß die richtig ausgestellte Rechnung beantworten : wer,
wem, wann, was und wieviel. Im Klartext: erkennbar sein muß :
1. die Firma, die die Rechnung ausgestellt hat, mit kompletter Adresse
2. derjenige, an den die Rechnung ausgestellt wurde. Hier ist beson-
ders bei Firmen darauf zu achten, daß die richtige Firmenbezeich-
nung aufgeführt ist, also nicht nur ein nackter Name, wenn es sich
z.B. um eine GmbH handelt Auch hier muß die Adresse vollständig
sein ! 3. das Datum,
4. die Artikel oder Leistungen, die in Rechnung gestellt wurden und
5. der Betrag. Sollten Sie vorsteuerabzugsfähig sein, achten Sie bitte
bei Beträgen über 100.- € darauf, daß die Mehrwertsteuer so-
wohl in Prozent als auch als Betrag ausgewiesen ist.
Wichtige, neu hinzugekommene Bestandteile sind die Steuer-Nr.,
USt-Identnr. (Vorsteuerabzug) und das Datum der Lieferung
bzw. Leistung
Fachbuch : Um eine Rechnung über ein Fachbuch absetzen zu können, muß auf
der Rechnung/Quittung unbedingt vermerkt sein, welches Buch Sie
gekauft haben (kein allgm. Gattungsbegriff oder nur “Fachbuch”!)
steuerberater@petra-stein.de
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